Steuerberatung

Wir betreuen Sie kompetent und mit Weitblick in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen Tätigkeitsgebieten wie der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie der Finanz- und Lohnbuchhaltung haben wir besondere Expertise bei der Beratung von Existenzgründern sowie der Unternehmensnachfolge. Diese wird durch Zusatzqualifikationen, wie den Fachberater für Existenzgründer (i.D.Z.), den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und den zertifizierten Testamentsvollstrecker vom Institut für Erbrecht e.V. belegt.

Steuererklärung

Wir erstellen für Sie sämtliche Steuererklärungen, wie z. B.:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärungen und -voranmeldungen
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung

und übermitteln diese elektronisch an die Finanzbehörden.

 

Zudem führen wir Einspruchsverfahren und Verhandlungen mit den Finanzbehörden für Sie durch und vertreten Sie in finanzgerichtlichen Prozessen.

Finanzbuchhaltung

Gerne übernehmen wir Ihre laufende Buchhaltung. Sie erhalten von uns regelmäßige (je nach Ihren Wünschen) betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Vorjahres- und ggf. Soll-Ist-Vergleich sowie Hinweise bei fehlenden oder unvollständigen Belegen und Rechnungen. Damit können schon frühzeitig Probleme bei einer Betriebsprüfung vermieden werden. Zudem erstellen wir die Umsatzsteuervoranmeldung für Sie und übermitteln dieselbe elektronisch direkt an das Finanzamt.


Steuerliche Gestaltungsberatung

Bei der steuerlichen Gestaltungsberatung kommt es insbesondere auf die fachliche Kompetenz und den persönlichen Weitblick an.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere:

  • Wahl der steuerlich und gesellschaftsrechtlich optimalen Rechtsform
  • Beratung bei vorweggenommener Erbfolgeregelung
  • Steuerlich optimierte Testamentsgestaltung sowie auf Wunsch Testamentsvollstreckung zur Vermeidung von Konflikten unter den Erben
  • Beratung bei der Unternehmensnachfolge und den steuerlichen Auswirkungen

Durch unsere Zusatzqualifikationen können wir die entsprechende fachliche Kompetenz nachweisen und werden auch von Berufskollegen auf diesem Gebiet hinzugezogen.

Lohnbuchhaltung

Gerne übernehmen wir die laufende Lohnbuchhaltung für Sie. Neben dem pünktlichen Erstellen aller Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter gehören dazu die entsprechenden Meldungen an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt. Sie können dabei von herkömmlicher Papierauswertung bis zu fortschrittlicher elektronischer Auswertung wählen.  

 

Zudem beraten wir Sie bei steuerlich schwierigen Sachverhalten wie z. B. Sachbezügen, Firmenwagen, betrieblicher Altersvorsorge, Minijobs etc.

 

Ebenso betreuen wir Sie bei Prüfungen durch Sozialversicherungsträger oder Finanzämter.


Jahresabschluss

Die Erstellung Ihres Jahresabschlusses erfolgt nach den steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften. Dabei geben wir Hinweise für steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und zukünftige Entwicklungen. Zudem kann durch entsprechende Ausübung der gesetzlichen Wahlrechte einerseits die Steuerbelastung minimiert werden, andererseits wirtschaftliche Stärke, z. B. für anstehenden Finanzierungsgespräche, demonstriert werden. Gerne unterstützen wir Sie bei Gesprächen mit Ihrer Hausbank. Dabei helfen uns die langjährigen Geschäftsbeziehungen mit den Banken und unsere Reputation.

 

Leistungen im Einzelnen

  • Erstellung von steuer- und handelsrechtlichen Jahresabschlüssen und Einnahme- Überschuss-Rechnungen nebst Erläuterungen für alle Unternehmensformen
  • Führen des Anlageverzeichnisses
  • Führen der Kapitalkonten bei Personengesellschaften
  • Erstellung des Anhangs, sofern gesetzlich vorgeschrieben
  • Offenlegung Ihres (gekürzten) Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger, sofern gesetzlich vorgeschrieben