Die Kanzlei NESTLE UND KOLLEGEN ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Wir setzen auf eine persönliche und umfassende Beratung unserer Mandanten.
Als Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei mit langjähriger Tradition bieten wir Ihnen Professionalität, die sich für Sie bezahlt macht.
Unsere Mandanten sind:
Wir freuen uns auf Sie!
Gerne übernehmen wir die Erstellung Ihres Jahresabschlusses. Sofern Sie die laufende Buchhaltung selbst erledigen, entwickeln wir den Jahresabschluss aus Ihrer Buchhaltung, die wir in unser EDV-System übernehmen.
Sofern wir auch mit Ihrer laufenden Buchhaltung beauftragt sind, können Sie sich ganz auf die Entwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren. Wir erledigen dann sämtliche in der Buchhaltung anfallenden Tätigkeiten.
Sie erhalten von uns in regelmäßigen Abständen betriebswirtschaftliche Auswertungen, damit Sie stets den Überblick behalten.
Mit der Beauftragung unserer Kanzlei zur Erstellung Ihrer Steuererklärungen übernehmen wir sämtliche anfallenden Tätigkeiten. Neben der Erstellung der Steuererklärung nebst Anlagen zur Erläuterung sind dies die Erstellung einer Steuerberechnung, die Prüfung des Steuerbescheids sowie das eventuelle Führen eines Einspruchsverfahrens.
Darüber hinaus führen wir Verhandlungen mit den Finanzbehörden und vertreten Sie bei finanzgerichtlichen Prozessen.
Durch steuerliche Gestaltungsberatung sind wir bestrebt, dass Ihnen Probleme erst gar nicht entstehen. Dies erreichen wir durch eine sehr persönliche Beratung, die von persönlichem Weitblick und fachlicher Qualifikation getragen wird.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Verhandlungen und sind vermittelnd tätig. Dabei beraten wir Sie von Unternehmensumwandlungen über Unternehmernachfolgen bis hin zur steuerlich optimierten Testamentsgestaltung. Wir übernehmen ebenfalls Nachlassauseinandersetzungen.
Die Kanzlei NESTLE UND KOLLEGEN hat viele Jahre Erfahrung in der Jahresabschlussprüfung mittelständischer Unternehmen.
Zusammen mit unseren Mitarbeitern können wir so eine reibungslose und termingerechte Prüfung Ihres Jahresabschlusses in enger Abstimmung mit Ihnen gewährleisten.
Sie sind im Begriff, ein Unternehmen zu gründen? Dann brauchen Sie einen Partner, der Ihnen alle steuerlichen Formalitäten abnimmt und Sie in betriebswirtschaftlichen Dingen berät.
Darüber hinaus können wir durch unsere Zusammenarbeit mit Förderinstituten für Sie als Existenzgründer einen Zuschuss beantragen, der bis zu 50 % unserer Beratungsrechnung beträgt.
Wirtschaftliche Schwierigkeiten können sowohl interne als auch externe Ursachen haben. Sollten Sie mit Ihrem Unternehmen in eine derartige Situation kommen, erarbeiten wir mit Ihnen Lösungsansätze. Auch diesbezüglich ist eine staatliche Förderung grundsätzlich möglich.
Zusatzqualifikationen:
Seit mehreren Jahren führen wir vier mal im Jahr kostenlose Vortragsveranstaltungen für Sie durch.
Für 2020 am:
Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG alle Ausgaben (Geld- und Sachleistungen), die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese Definition gilt auch im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Eine Nachholung eines unterbliebenen Betriebsausgabenabzugs ist bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht möglich (BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04).
Unter Above the line (über der Grenzlinie) versteht man die klassische Werbung, also das, was der Verbraucher in der Regel mit dem Begriff Werbung verbindet.
Dazu gehören Anzeigen in den Printmedien (Zeitungen/Zeitschriften), Spots in TV- und Hörfunksendern, Plakat- und Verkehrsmittelwerbung.
Dieser Bereich ist unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten.